Ein Schutzkonzept für unsere Gemeinde

Ein respektvoller und grenzachtender Umgang miteinander ist ein wichtiges Anliegen der Nordkirche. Deshalb gibt es seit April 2018 das Präventionsgesetz der Nordkirche, das alle kirchlichen Träger dazu aufruft, ein Konzept zum Schutz vor Gewalt und grenzverletzendem Verhalten zu entwickeln. Derzeit hat rund die Hälfte aller Hamburger Kirchengemeinden ein Schutzkonzept. Auch wir möchten dieses Thema nun zielgerichtet angehen.

 

Was bedeutet dies für unsere Gemeinde und wie gehen wir vor?

Verantwortlich für die Umsetzung eines Schutzkonzepts ist der Kirchengemeinderat. Daher haben wir beschlossen, eine Arbeitsgruppe Schutzkonzept einzurichten, die sich regelmäßig trifft, um dieses Thema voranzubringen. Zur Schutzkonzept AG gehören neben unserer Pastorin Wiebke Meers drei weitere hauptamtliche Mitarbeitende und zwei ehrenamtliche Mitglieder des Kirchengemeinderates (KGR). Unterstützt werden wir dabei von der Fachstelle Prävention & Intervention des Kirchenkreises Hamburg-Ost. Ein Team dieser Fachstelle versorgt uns mit Material, bietet Schulungen an und berät uns während des bis zu drei Jahre dauernden Prozesses der Schutzkonzeptentwicklung.

 

Worum geht es bei einem Schutzkonzept?

Ein Schutzkonzept soll nicht nur Schutz vor sexualisierter Gewalt bieten, sondern einen „grundlegenden“ Schutz vor Gewalt sicherstellen. Es berücksichtigt die unterschiedlichsten Ausprägungen von grenzverletzendem Verhalten und überprüft, wann, wo und wie lange sich Menschen in einer Gemeinde begegnen: Räumlichkeiten und Strukturen werden betrachtet, um Risiken für grenzverletzendes Verhalten zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um dieses auszuschließen. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen, die sich in unserer Gemeinde bewegen und am Gemeindeleben teilnehmen, dies auf sichere Weise tun können.

 

Wie sehen unsere nächsten Schritte aus?

Die Auseinandersetzung mit dem Schutzkonzept bedeutet immer auch die Auseinandersetzung mit den eigenen Werten: Es ist ein Bekenntnis zu respektvollem und grenzachtendem Umgang miteinander und es zeigt, dass wir Verantwortung dafür übernehmen. Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu unserem Schutzkonzept ist die Beteilung von Menschen, die an unserem Gemeindeleben teilhaben. Daher haben wir einen Fragebogen erstellt, in dem anonym erfasst werden kann, in welchen Situationen oder an welchen Orten des Gemeindelebens Menschen sich wohl oder unwohl fühlen. Wir von der AG Schutzkonzept wünschen uns Ihre und eure rege Beteiligung beim Ausfüllen des Fragebogens und freuen uns auf Rückmeldungen. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann uns gerne ansprechen. Weitere Informationen zu unserem Prozess Schutzkonzept gibt es auf unserer nächsten Gemeindeversammlung am 11. Oktober 2026 in der Trinitatiskirche.

Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt

Weitere Informationen: Das Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie (Präventionsgesetz – PrävG) vom 17. April 2018 finden Sie hier: https://www.kirchenrecht-nordkirche.de/document/40916