Spielenachmittag
Jul
Handlungsplan für kirchliche Träger im Kirchenkreis Hamburg-Ost
Betroffene:
Sollten Sie selbst von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext betroffen (gewesen) sein, nehmen Sie gern Kontakt zur unabhängigen Meldebeauftragten auf. Die unabhängige Meldebeauftragte Jette Heinrich berät und begleitet Sie vertraulich in Ihrem individuellen Anliegen.
Melden:
Jede mitarbeitende Person (Haupt- und Ehrenamtlich) ist nach §6 PrävG verpflichtet, zureichende Anhaltspunkte für den Verdacht einer Verletzung des Abstinenzgebotes und des Abstandsgebotes oder sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich dies der unabhängigen Meldebeauftragten Frau Heinrich zu melden.
Jette Heinrich
Tel.: 040 519 000 - 472
Vertretung von Frau Heinrich:
Claudia von Medem
Tel.: 040 519 000 472
Falls Mitarbeitende oben benannte Vorgänge nicht direkt an Frau Heinrich melden können, stehen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Wiebke Meers
Geidelberg 20a
22143 Hamburg
Tel.: 040 67218583
Mail an Pastorin Wiebke Meers senden
oder
Timo Kramann
Tel.: 040 6727208
Diese leiten die Meldung umgehend an Frau Heinrich weiter.
Beratung:
Sollten Sie sich unsicher sein, ob ein Vorgang/ eine Situation zureichende Anhaltspunkte für den Verdacht einer Verletzung des Abstinenzgebotes und des Abstandsgebotes oder sexualisierter Gewalt darstellt, oder ein ambivalentes (komisches) Bauchgefühle besteht, sind diese Menschen nach §6 PrävG. verpflichtet, sich durch Mitarbeitende der Fachstelle Prävention und Intervention zur Klärung und Einschätzung der Situation/ des Vorgangs beraten zu lassen.
Alle Kontaktaufnahmen zur unabhängigen Meldebeauftragten Frau Heinrich können auch anonym erfolgen und erhalten die gleiche Aufmerksamkeit.
Vorgehen im Ernstfall:
Was ist zu tun, wenn sich in Ihrer Gemeinde jemand an Sie wendet und von sexualisierter Gewalt betroffen ist?
Was ist zu tun, wenn Sie als hauptamtlich oder ehrenamtlich tätige Person erfahren, dass sich ein Verdacht sexualisierter Gewalt gegen eine/n Mitarbeiter*in oder Ehrenamtliche*n richtet?
Hören Sie dem Menschen, der sich an Sie wendet, aufmerksam zu, bewerten Sie das Erzählte nicht. Bestärken Sie die Person darin, dass es richtig war, sich mitzuteilen. Stellen Sie möglichst keine weiterführenden Fragen.
Schützen Sie Betroffene oder Dritte vor weiteren Übergriffen. Akute Gefahrensituationen sind unverzüglich zu beenden.
Bewahren Sie Ruhe! Konfrontieren Sie niemanden mit diesem Verdacht oder Vorwürfen, dazu bedarf es einer sorgfältig abgestimmten, fachlichen Vorgehensweise. Die unabhängige Meldebeauftragte unterstützt und berät Sie.
Melden Sie sich bei der unabhängigen Meldebeauftragten des Kirchenkreises Hamburg-Ost. Stimmen Sie mit ihr die weiteren Schritte ab. Damit kommen Sie Ihrer Meldepflicht (§6 PrävG) nach. Wichtig ist, damit nicht allein zu bleiben!
Dokumentieren Sie unbedingt sachlich und wertfrei den geschilderten Sachverhalt (Beteiligte, Geschehen, Ort, Zeit, involvierte Personen).
Kontaktieren Sie bei Verdachtsfällen in Kitas das Fachreferat Kinderschutz.
Verweisen Sie bei Presseanfragen an die Pressestelle des Kirchenkreises: Remmer Koch, Tel. 0151 19519804